MwSt Rechner 2026 — Mehrwertsteuer berechnen

Mit diesem MwSt Rechner berechnest du die deutsche Mehrwertsteuer 2026 in Sekunden — Netto ⇄ Brutto, mit allen Steuersätzen (19 %, 7 %, 0 %) und Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

🗓 Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2026 · Geprüft nach §12 und §19 UStG, Stand 1. Januar 2026

Steuersatz
Kleinunternehmer (§19 UStG)
Keine MwSt-Berechnung — Betrag bleibt wie eingegeben
Netto
100,00 €
MwSt
19,00 €
Brutto
119,00 €
Formel
100,00 € × 19% = 19,00 € MwSt → 119,00 € Brutto
Netto (84.0%)MwSt (16.0%)

Kategorie wählen — automatischer Steuersatz

MwSt-Schnellwerte 2026

Wie viel Mehrwertsteuer steckt in gängigen Bruttobeträgen? Die Tabelle zeigt für jeden Wert die herausgerechnete MwSt und den resultierenden Netto­betrag — jeweils beim Regelsteuersatz von 19 % und beim ermäßigten Satz von 7 %.

Bruttobei 19 %bei 7 %
NettoMwStNettoMwSt
10,008,401,609,350,65
20,0016,813,1918,691,31
50,0042,027,9846,733,27
100,0084,0315,9793,466,54
150,00126,0523,95140,199,81
200,00168,0731,93186,9213,08
250,00210,0839,92233,6416,36
500,00420,1779,83467,2932,71
1.000,00840,34159,66934,5865,42

Rechenweg: Brutto ÷ 1,19 = Netto (bei 19 %) bzw. Brutto ÷ 1,07 = Netto (bei 7 %). Für andere Beträge oder Richtungen — im Rechner oben eingeben.

Gastronomie MwSt 2026 — dauerhaft 7 % auf Speisen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Damit endet das Hin und Her der vergangenen Jahre — die Regelung wurde unbefristet beschlossen und ersetzt die befristete Corona-Sonderregelung.

7 % gilt für

  • Speisen im Restaurant (Verzehr vor Ort)
  • Speisen zum Mitnehmen
  • Lieferdienste (Pizza, Sushi etc.)
  • Catering ohne Servicepersonal

19 % bleibt für

  • Alle Getränke (Wasser, Bier, Wein, Kaffee)
  • Catering mit Servicepersonal
  • Hotel-Frühstück (Übernachtung selbst 7 %)

Beispielrechnung Restaurant-Bon

Eine Rechnung über 45 € (Speisen) + 18 € (Getränke) wird ab 2026 so berechnet:

  • 45 € × 7 % = 3,15 € MwSt (Speisen)
  • 18 € × 19 % = 3,42 € MwSt (Getränke)
  • Gesamt-MwSt: 6,57 €

Im Gastro-Mischrechner kannst du gemischte Bons aus Speisen und Getränken automatisch aufteilen lassen.

MwSt herausrechnen aus Brutto — so funktioniert es

Wenn du einen Bruttobetrag hast und wissen willst, wie viel Mehrwertsteuer darin enthalten ist, dividierst du durch den Faktor (1 + Steuersatz):

Formel: Brutto ÷ 1,19 = Netto (bei 19 %)

MwSt-Anteil: Brutto − Netto = enthaltene MwSt

Beispiele

  • 119 € brutto bei 19 %: 119 ÷ 1,19 = 100 € netto → 19 € MwSt enthalten
  • 107 € brutto bei 7 %: 107 ÷ 1,07 = 100 € netto → 7 € MwSt enthalten
  • 238 € brutto bei 19 %: 238 ÷ 1,19 = 200 € netto → 38 € MwSt enthalten

Häufiger Fehler

Es ist falsch, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen — sie ist also nicht 19 % vom Brutto, sondern rund 15,97 % davon. Der Rechner oben übernimmt das automatisch korrekt.

Presse & Daten — Mehrwertsteuer­sätze 2026

Für Journalisten, Blogger und Redaktionen: die aktuellen deutschen Umsatzsteuersätze zum Stichtag 1. Januar 2026. Zitate und Verlinkungen sind ausdrücklich erwünscht.

SatzBezeichnungRechtsgrundlageGilt u.a. für
19 %Regelsteuersatz§12 Abs. 1 UStGElektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Restaurant-Getränke, Möbel, Benzin
7 %Ermäßigter Steuersatz§12 Abs. 2 UStGLebensmittel, Bücher & Zeitungen, Hotelübernachtung, ÖPNV, kulturelle Eintritte (Theater, Museen), Gastronomie-Speisen (seit 1.1.2026 dauerhaft)
0 %Steuerbefreit§4 UStGHeilbehandlungen, Wohnraum-Miete, Photovoltaik bis 30 kW, Ausfuhrlieferungen in Drittländer, Finanzdienstleistungen

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG), Stand Januar 2026. Daten aufbereitet vom MwSt-Rechner 2026.

Zitierhinweis: Bei Übernahme der Tabelle bitte verlinken auf mwst-rechner.online/#presse.

Änderung 2026: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 %.

Mehrwertsteuer in Österreich & Schweiz (Vergleich)

Dieser Rechner berechnet die deutsche Mehrwertsteuer 2026. Für AT und CH gelten andere Sätze:

LandRegelsatzErmäßigtBesonderer Satz
🇩🇪 Deutschland19 %7 %0 % (steuerbefreit)
🇦🇹 Österreich20 %10 % / 13 %
🇨🇭 Schweiz8,1 %2,6 %3,8 % (Beherbergung)

Die Schweizer Sätze gelten seit 1. Januar 2024 (MWST-Erhöhung zur AHV-Finanzierung).

Häufige Fragen zum MwSt Rechner

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer?

Nettobetrag × Steuersatz = Mehrwertsteuer. Beispiel: 100 € × 19 % = 19 € MwSt, Brutto = 119 €. Für die Rückrechnung: Brutto ÷ 1,19 = Netto (bei 19 %) bzw. Brutto ÷ 1,07 = Netto (bei 7 %).

Wie viel MwSt steckt in 100 Euro brutto?

Bei 19 % Regelsteuersatz enthält ein Bruttobetrag von 100 € genau 15,97 € Mehrwertsteuer (Netto: 84,03 €). Bei 7 % ermäßigtem Satz sind es 6,54 € MwSt (Netto: 93,46 €).

Wie rechne ich MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?

Brutto ÷ (1 + Steuersatz) = Netto. Bei 19 %: Brutto ÷ 1,19 = Netto. Die enthaltene MwSt ist die Differenz: Brutto − Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto, also 19 € MwSt enthalten. Falsch wäre, einfach 19 % vom Brutto abzuziehen.

Was ändert sich 2026 bei der Gastronomie-MwSt?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Das ersetzt die befristete Corona-Regelung. Getränke bleiben weiterhin bei 19 %.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt u. a. für Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen und E-Books, den öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen sowie ab 2026 dauerhaft für Gastronomie-Speisen vor Ort (§ 12 Abs. 2 UStG). Kleidung — auch Kinderbekleidung — unterliegt dagegen dem vollen Satz von 19 %.

Was ist die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG?

Unternehmer mit maximal 25.000 € Vorjahresumsatz und maximal 100.000 € im laufenden Jahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen keine MwSt auf Rechnungen aus, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Der Rechner bietet dafür einen eigenen Modus.

Sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe?

Ja. „Umsatzsteuer“ ist der rechtliche Begriff nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), „Mehrwertsteuer“ die umgangssprachliche Bezeichnung aus Verbrauchersicht. Beide bezeichnen dieselbe Steuer.

Typische MwSt-Berechnungen 2026

Bei einem Nettobetrag von 100,00 Euro und 19% Regelsteuersatz beträgt die Mehrwertsteuer 19,00 Euro. Der Bruttobetrag liegt folglich bei 119,00 Euro.

Rechnet man umgekehrt: 119,00 Euro Brutto geteilt durch 1,19 ergibt 100,00 Euro Netto, also 19,00 Euro Mehrwertsteuer.

Mit dem ermäßigten Satz von 7% ergeben 100,00 Euro Netto genau 107,00 Euro Brutto. Aus einem Bruttobetrag von 107,00 Euro ergibt die Division durch 1,07 wieder 100,00 Euro Netto und 7,00 Euro MwSt.

Für Kleinunternehmer nach §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen: Der Rechnungsbetrag entspricht direkt dem Netto- und dem Bruttobetrag.

Wichtige Fachbegriffe

Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer
Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer. "Umsatzsteuer" ist der rechtliche Begriff nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), "Mehrwertsteuer" ist die umgangssprachliche Bezeichnung aus Verbrauchersicht.
Vorsteuer
Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Eingangsrechnungen bezahlt. Sie kann mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnet werden (Vorsteuerabzug nach §15 UStG).
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Unternehmer mit maximal 25.000 Euro Vorjahresumsatz und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen keine MwSt auf Rechnungen aus, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Soll- vs. Ist-Versteuerung
Bei der Sollversteuerung entsteht die Steuerschuld mit Rechnungsstellung. Bei der Istversteuerung erst mit tatsächlichem Zahlungseingang — vorteilhaft für kleine Unternehmen, die ihre Liquidität schonen möchten.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, nicht der Leistungserbringer (§13b UStG). Die Rechnung wird ohne MwSt ausgestellt.
Gastronomie-Satz ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft 7% Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant. Getränke bleiben bei 19%. Diese Regelung ersetzt die befristete Corona-Sonderregelung und wurde unbefristet beschlossen.

Die Berechnung folgt §12 und §19 UStG (Stand 2026). Alle Werte sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.